Schulordnung der Freien Waldorfschule Bothfeld
(Stand April 2019)
Freundlicher und rücksichtsvoller Umgang miteinander ist die Richtschnur unserer Schulordnung. Bereits auf dem Schulweg, in den öffentlichen Verkehrsmitteln und in unserer Nachbarschaft sind wir Vertreter unserer Schule, deren Ansehen wir durch entsprechendes Verhalten fördern wollen.
- Unser Schulgelände ist eine rauch- und alkoholfreie Zone. Diesem Grundsatz sollte sich jeder verpflichtet fühlen und beitragen ihn zu gewährleisten. Er gilt nicht nur in den regulären Unterrichtszeiten, sondern auch für Nachmittag-, Abend- und Wochenendveranstaltungen.
- Von 7.45 bis 14.00 Uhr und bei Schulveranstaltungen werden Fahrräder von Schülern und Erwachsenen geschoben. Bei Zufahrt von der Grasdachsiedlung ist der Fahrradweg zu benutzen. Abstellplatz für die Fahrräder ist der zentrale Fahrradabstellplatz. Nach 14 Uhr kann auf dem Schulgelände in angemessener und niemanden gefährdender Weise gefahren werden. Schulfremde Dritte, die auf unangemessene Weise das Gelände befahren, werden beim Durchqueren des Schulgeländes auf die geltenden Bestimmungen hingewiesen.
- In den großen Pausen verlassen alle Schüler die Klassen und Vorräume. Der Lehrer geht als letzter hinaus und schließt ab. Der Aufenthalt im Foyer des Oberstufengebäudes ist während der Pausen nur Oberstufenschülern (Kl. 9 – 13) gestattet. Bei Regen können die Schüler in den Klassen oder Vorräumen bleiben, wenn ein Lehrer Aufsicht führt. Die Turnhalle bleibt während der Pausen geschlossen.
- Jeder Lehrer, der den Klassenraum verlässt, ist dafür verantwortlich, dass die Tafel gewischt ist. Bis Schulschluss ist zu gewährleisten, dass der Müll unter den Tischen und auf dem Fußboden entfernt wird. Hierfür können/sollten die großen Pausen genutzt werden.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume. Jeder hat dafür zu sorgen, dass der Toilettenbereich sauber und ordentlich hinterlassen wird.
- Das Verlassen des Schulgeländes vor Unterrichtsschluss ist nur volljährigen Schülern erlaubt. Alle anderen Schüler brauchen dazu die Genehmigung eines Lehrers. Es steht im Ermessen des Lehrers, die Genehmigung in begründeten Ausnahmefällen zu erteilen.
- Schneebälle dürfen grundsätzlich nicht geworfen werden. Lediglich unter Aufsicht eines Lehrers kann die Mittelstufe im Bereich zwischen Sechseckhaus und Turnhalle, die Oberstufe auf der Turnwiese und die Unterstufe hinter dem Unterstufen-Musikraum gemäßigt diesem winterlichen „Vergnügen“ nachkommen
- Ballspiele können nur auf den dafür vorgesehenen Ballspielplätzen stattfinden, wenn ein Lehrer die Aufsicht führt.
- Kaugummi ist in der Schule verboten.
- Skateboards, Inline-Skates, City Roller etc. dürfen in den Gebäuden und Umgängen nicht benutzt werden. Elektronische Unterhaltungsgeräte, wie bspw. MP3 Player, Gameboy, Walkman, Radio und andere Geräte dürfen während der Schulzeit (Unterricht und Pause) nicht in Gebrauch genommen werden. Werden diese Geräte im Unterricht oder in der Pause benutzt so kann dem Schüler der weitere Unterricht versagt werden.
- Hunde und andere Haustiere gehören nicht auf das Schulgelände oder in die Klassen und dürfen nur mit der Erlaubnis eines Lehrers mitgebracht werden.
- Schüler/innen, die einen Gast mitbringen möchten, fragen bitte rechtzeitig, d.h. spätestens am Vortag die betroffenen Lehrer. Jede(r) Schüler(in), der einen Gast mitbringt, ist dafür verantwortlich, dass dieser mit unserer Schulordnung bekannt gemacht wird.
- Smartphones und herkömmliche Mobiltelefone sowie elektronische Geräte, die der Unterhaltung dienen, sind auf dem Schulgelände auszuschalten, dies betrifft auch sämtliche Veranstaltungen auf dem Schulgelände. In Notfällen dürfen selbstverständlich Geräte aktiviert werden, um Hilfe zu rufen. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Hausmeister, die Bereiche der Lehrerzimmer und der Verwaltung. In besonderen, pädagogisch begründeten Fällen können Lehrkräfte die Nutzung in den Räumlichkeiten der Schule für unterrichtsbezogene Zwecke zeitlich begrenzt freigeben. Bei Nichteinhaltung kann ein Einzug des Gerätes erfolgen, eine Herausgabe an einen Sorgeberechtigten ist am nächsten Schultag vorgesehen.
- Das Filmen und Fotografieren während Veranstaltungen (z.B. Theaterstücke, Klassenspiele) ist nicht gestattet. Lediglich während der Generalprobe können in Absprache mit dem Verantwortlichen das Filmen und Fotografieren gestattet werden. Ggf. kann zur Dokumentation ein Fotograf von der Schule beauftragt werden.
Information zu den Aufsichten Stand September 2022